Kosten
Gesetzlich Versicherte
Über die sogenannte Kassenzulassung werden die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Der Antrag auf Psychotherapie wird gemeinsam in einer Sitzung gestellt, alles Weitere hierzu wird zuvor innerhalb der Psychologischen Sprechstunde bzw. der Probatorik mit Ihnen geklärt.
Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte
Private Krankenversicherungen und die Beihilfe übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie in der Regel vollständig. Das Honorar richtet sich dabei nach der bundesweit einheitlichen Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP). Dies beträgt mit einem Steigerungsfaktor von 3,0 aktuell 131,16 Euro pro Sitzung (50 Minuten). Bei komplexeren Anliegen kann der Steigerungsfaktor abweichen. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung, in welchem Umfang die psychotherapeutischen Leistungen übernommen werden und welche Unterlagen Sie für den Beginn einer Psychotherapie benötigen. Wir helfen Ihnen dann gerne dabei, die Unterlagen für einen unkomplizierten Start vorzubereiten.
Selbstzahlende
Wenn Sie als Selbstzahler/ Selbstzahlerin eine Behandlung beginnen möchten, bestehen keinerlei Antragsformalitäten, die vorab berücksichtigt werden müssen. Eine Psychotherapie selbst zu zahlen kann z.B. bei geplantem Wechsel in die private Krankenversicherung, bei einer bevorstehenden Verbeamtung oder vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll sein. Das Honorar orientiert sich hier ebenfalls an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und beträgt 131,16 Euro für eine Sitzung (50 Minuten).
Paartherapie
Das Honorar für eine Einzelsitzung (50 Minuten) beträgt 150 Euro, für eine Doppelsitzung (100 Minuten) entsprechend 300 Euro. Da Paartherapie keine Heilbehandlung darstellt, werden die Kosten nicht von Krankenversicherungen übernommen.
Beratung/ Coaching
Das Honorar beträgt 150 Euro pro Sitzung (50 Minuten). Die Kosten für Beratung / Coaching außerhalb der Praxis weichen ab – kontaktieren Sie mich gerne für ein unverbindliches Angebot. Beratung und Coaching stellen keine Heilbehandlung dar und können somit nicht über eine Krankenversicherung abgerechnet werden. Bei klinisch ernstzunehmenden Symptomen und Hinweisen auf zugrundeliegende psychische Erkrankungen überlegen wir gemeinsam, wie das weitere Prozedere aussehen kann.